Was ist ein Fachanwalt?

Allzu häufig muss ich feststellen, dass dem juristischen Laien nicht klar ist, was sich hinter dem Begriff Fachanwalt (z.B. Fachanwalt Erbrecht) verbirgt.
Ein "Fachanwalt" ist eine von der Rechtsanwaltskammer verliehene Berufsbezeichnung und damit ein verlässlicher Hinweis auf hohe anwaltliche Qualität.
Fachanwalt wird nur, wer sich durch praktische und theoretische Kenntnisse im betreffenden Rechtsgebiet qualifiziert und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat.
Voraussetzung ist zum einen der Erwerb umfassender theoretischer Kenntnisse, die durch schriftliche Prüfungsarbeiten nachgewiesen werden müssen.
Zum anderen muss der Fachanwalt auch über große praktische Erfahrung verfügen und dies ebenfalls der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, verleiht die Rechtsanwaltskammer den Titel "Fachanwalt".
Der Fachanwalt ist sodann gesetzlich verpflichtet, sich in seinem Fachgebiet regelmäßig fortzubilden. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist jährlich nachzuweisen und wird durch die Rechtsanwaltskammer ständig überwacht.
Der Titel "Fachanwalt" ist für den Rechtssuchenden damit die einzige objektive und nachprüfbare Qualifikation. Die Bezeichnung von Tätigkeits- oder Interessensschwerpunkten ist lediglich eine (werbende) Selbstdarstellung von Anwälten, die für den Mandanten nicht überprüfbar ist.
Dr. Berghof - Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Hannover und Bad Pyrmont